Aktuelles

Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen im Strafrecht und Verkehrsrecht, sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

Rolle rückwärts bei Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen

von | Jul 4, 2020 | Verkehrsrecht

Kritik am neuen Bußgeldkatalog

Drakonische Strafen drohen Rasern seit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), vom 28.04.2020. Die Verschärfung der Sanktionen, also Bußgeld, Punkte und vor allem Fahrverbot, wurde von Anfang an harsch von Fachleuten kritisiert, allen voran vom einflussreichen ADAC. Was eigentlich vom Bundesministerium für Verkehr als Sicherheitspaket für Fahrradfahrer geplant war, wird in erster Linie als unverhältnismäßiger Strafkatalog für Autofahrer wahrgenommen. Die deutliche Erhöhung bei Bußgeldern, Punkten und vor allem Fahrverboten, kam überdies zur Corona-Unzeit, da sich viele Menschen durch die Verschlimmerung der Strafen bei Verkehrsdelikten noch stärker eingeschränkt fühlten und entsprechend gereizt reagierten.

Wie genau sieht die Verschärfung der Fahrverbote aus?

Seit der Novelle der StVO (Straßenverkehrsordnung) wird ein Fahrverbot vom einem Monat bereits bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 Kilometer pro Stunde angedroht. Vor dem 28. April 2020 kam es regelmäßig erst ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts zur Androhung eines Fahrverbots.

Werden die Strafen für Geschwindigkeitsvergehen gekippt?

Wegen eines Formfehlers sind die vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte. Der Grund: In der Eingangsformel der neuen Bußgeldverordnung fehlt der notwendige Verweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote. Ohne einen entsprechenden Hinweis verlieren die vorgesehenen Fahrverbote möglicherweise ihre Bedeutung und können gekippt werden.

Verlieren die nach der neuen Verordnung erteilten Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ihre Gültigkeit?

Das Bundesverkehrsministerium ließ verlauten, dass an einer einheitlichen Lösung für die bisher nach der neuen Verordnung geahndeten Fälle gearbeitet werde. Verkehrsexperten erwarten, dass die meisten Reformen im neuen Bußgeldkatalog zwar bestehen bleiben, die Fahrverbotsregeln jedoch wieder auf den alten Stand zurückgesetzt werden.

Bekomme ich meinen Führerschein zurück?

Ob jemand sein Fahrverbot loswird, hängt sehr vom Verhalten des betroffenen Bundeslandes ab. Im Moment gibt es keine einheitliche Regelung. Die Prüfung und der Verweis auf die im Umbruch befindliche Rechtslage birgt für betroffene Autofahrer gute Chancen, das Fahrverbot rückgängig zu machen. Als ihre Verkehrsrechts-Anwälte beraten wir Sie gerne dazu. Die Folge der Rücknahme der verschärften Regelungen für das Fahrverbot könnte in vielen Fällen sein, dass der Führerschein den Autofahrern zurückgegeben wird, die auf Grund der Novelle ein Fahrverbot erhalten haben.

Der alte Bußgeldkatalog soll ab sofort wieder gelten

Mildere Regeln beim Fahrverbot

In einer Stellungnahme teilte das Bundesverkehrsministerium von Andreas Scheuer nun mit, dass der Bund die Länder aufgefordert hat, den alten Bußgeldkatalog, der bis zum 27. April 2020 gültig war, ohne Verzug wieder anzuwenden. Ausdrücklich lobte Minister Scheuer die schnelle Umsetzung der Aufforderung seines Bundesministeriums durch das Saarland. Auch Bayern und Niedersachsen haben sich umgehend entschieden, für laufende Bußgeldverfahren die alte Rechtslage, also den alten Bußgeldkatalog, wieder anzuwenden.