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Autofahrer in Paderborn aufgepasst!

von | Aug 4, 2020 | Verkehrsrecht

Neue Geschwindigkeitsmessanlage nimmt ab 10.08.2020 ihren Betrieb in NRW, Kreis Paderborn, auf.

Sie heißt Dana, ist etwa 1,80 m groß und eine persönliche Bekanntschaft mit ihr kann Sie teuer zu stehen kommen. Bei der zugezogenen Neu-Paderbornerin handelt es sich um eine portable Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ TraffiStar S350, die innerhalb der nächsten drei Monate an verschiedenen Unfallschwerpunkten im Stadtgebiet aufgestellt werden wird, um Raser aufzuspüren. Bei dem weiblichen Namen Dana handelt es sich um die vom Werk vergebene Gerätebezeichnung.

Mobiler Blitzer: Einsatz an Unfallschwerpunkten in Paderborn, NRW

Zunächst soll das portable Lasergerät der Firma Jenoptik eine dreimonatige Testphase durchlaufen, ehe die Stadt Paderborn die Möglichkeit hat, die Anlage für etwa eine Viertelmillion Euro zu erwerben. Falls diese Entscheidung getroffen werden sollte, so werden Sie Dana zukünftig an vielen verschiedenen Einsatzorten sehen. Das Tückische dabei ist – der portable Blitzanhänger kann problemlos an jedem beliebigen Ort zum Einsatz kommen. Haben Sie heute also durch das Lesen dieses Beitrages erstmals von Dana gehört, so kann sie morgen schon auf Ihrem täglichen Weg zur Arbeit am Straßenrand auf Sie warten.

 

Einmal abgestellt und auf den Verkehr ausgerichtet, ist das Messgerät völlig autark und dazu in der Lage, vollautomatisch etwa sechs Tage am Stück zu blitzen, ehe seine Akkus aufgeladen werden müssen. Die jeweiligen Einsatzorte können sich innerhalb kürzester Zeit ändern, weshalb Sie – insbesondere im Paderborner Stadtgebiet – stets an die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit denken sollten.

 

Was können Sie tun, wenn Dana Sie doch einmal erwischt hat?

Bei der derzeit in Paderborn eingesetzten Geschwindigkeitsmessanlage mit dem Namen Dana handelt es sich um die sog. Semi-Station TraffiStar S350 der Firma Jenoptik. Da die vom Gerät ermittelten Daten nachträglich nicht geprüft werden können, ergeben sich für uns als Ihre Anwälte Erfolg versprechende Ansatzpunkte für einen Einspruch. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Eventuell kommt Ihnen diese Typenbezeichnung im Zusammenhang mit Berichterstattungen aus dem Sommer des vergangenen Jahres bekannt vor: Mit Urteil vom 05.07.2019 hatte der saarländische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die mit den TraffiStar S350-Geräten vorgenommenen Messungen aufgrund ihrer fehlenden Überprüfbarkeit gegen das Grundrecht der vermeintlichen Verkehrssünder auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verstoßen. Da die Blitzer dieses Serientyps nicht alle Messdaten speichern, war es für die Geblitzen nämlich nicht möglich, die Messung durch einen eigens beauftragten Sachverständigen nachträglich auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu lassen. Vor diesem Hintergrund entschied der Verfassungsgerichtshof im Saarland, dass die mit diesen Anlagen durchgeführten Messungen im Streitfall unverwertbar sind.

 

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich für Sie lohnen

Zwar gilt die Entscheidung lediglich für das Saarland, weshalb die TraffiStar S350-Geräte in den übrigen Bundesländern auch weiterhin zur Messung eingesetzt werden dürfen, allerdings hat sich gezeigt, dass einige Gerichte in NRW sich mithilfe der richtigen Argumentationsweise davon überzeugen lassen, dass durch die fehlende vollumfängliche Messdatenspeicherung ein wesentliches Verfahrensgrundrecht verletzt wird. Dies führt nicht selten zu einer Einstellung des gesamten Bußgeldverfahrens.

 

Messfehler bei Blitzern sind nicht selten

Neben dieser rechtlichen Argumentationsweise können bei der Messung mit portablen Blitzern auch Messfehler zur Unverwertbarkeit der Ergebnisse führen. Wurde die Anlage beispielsweise nicht richtig geeicht, ordnungsgemäß auf den Verkehr ausgerichtet oder von Messbeamten ohne gültigen Schulungsnachweis für den spezifischen Gerätetyp aufgebaut, kann die Messung angreifbar sein und sich ein Bußgeld oder eine Strafe für zu schnelles Fahren damit erledigen.

 

Geblitzt von Dana? Wir geben Ihnen unsere Einschätzung

Wenn Sie also durch das portable Geschwindigkeitsmessgerät Dana bei einer vermeintlichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, können wir Ihnen nur dringend dazu raten, sich mit Ihrem Bußgeldbescheid an uns zu wenden. Gemeinsam werden wir Ihre Chancen prüfen, gegen den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung vorzugehen und im besten Fall das gesamte gegen Sie geführte Bußgeldverfahren zur Einstellung bringen.

 

Autorinnen:    Carina Tofall  &  Susanne Ferlings