Während meiner über 20-jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger und Verkehrsrechtler in Paderborn, NRW, habe ich noch keine Phase erlebt, in der so viel Unsicherheit im Verkehrsrecht zu verzeichnen war wie heute. Aus diesem Grund rate ich jedermann davon ab, im Moment einen Bußgeldbescheid ohne Prüfung zu bezahlen. Einige häufig gestellte Fragen möchte ich genauer beantworten:
Welche Strafe gilt eigentlich im Moment für Geschwindigkeitsvergehen in NRW?
Die am 28.04.2020 in Kraft getretene, massiv verschärfte Gesetzeslage mit Fahrverboten schon bei kleinen Geschwindigkeitsübertretungen, darf momentan wegen eines Formfehlers nicht angewandt werden. Die Prüfung, welcher Bußgeldkatalog angewendet wurde, kann sich für Sie lohnen, denn Sie vermeiden dadurch unter Umständen eine zu hohe Strafe. Das Justizministerium Baden-Württemberg ist sogar der Auffassung, dass alle seit dem Jahr 2009 verabschiedeten Änderungen der StVO nichtig sind. Die weitere Entwicklung werden wir mit Interesse verfolgen und im Sinne unserer Mandanten verwenden.
Was wir tun, um Ihren Bußgeldbescheid möglichst zu entkräften
Neben den typischen Messfehlern gibt es aktuell zusätzlich eine spannende Entwicklung: Das Verfassungsgericht des Saarlandes hält Messgeräte, die die Messwerte nicht speichern, für unverwertbar. Da diese Messungen nicht überprüft werden können, wird ein Verstoß gegen das faire Verfahren gesehen. Betroffen sind nach Einschätzung des ADAC fast alle Messgeräte. Das Bundesverfassungsgerichts wird dazu in absehbarer Zeit Stellung nehmen. So lange rate ich davon ab, hiervon betroffene Messungen zu akzeptieren.
Die Bedienung von fest verbautem Touchscreen kann zum Fahrverbot führen! So gehen wir dagegen an
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in diesem Jahr die Entscheidung eines Amtsgerichts bestätigt, wonach das Bedienen des großen Monitors eines Tesla (Einschalten des Scheibenwischers) während der Fahrt wie ein Handyverstoß geahndet werden darf. In diesem Fall hat der Fahrer ein Fahrverbot, 2 Punkte und 200,- Euro Geldbuße erhalten. Auswirkungen dieses Urteils auf weitere Funktionen des Touchscreens bleiben abzuwarten. Der Argumentation, dass zahlreiche Funktionen moderner Autos nur mit dem Touchscreen zu bedienen sind, nutzen wir, um gegen Ihren Bußgeldbescheid vorzugehen.
Wie wir Senioren dabei unterstützen, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden
Wir stellen in unserer Kanzlei zunehmende Unsicherheit älter Verkehrsteilnehmer fest, die nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr Sorge vor dem Verlust ihres Führerscheines haben. Alleine ein hohes Alter stellt allerdings keinen ausreichenden Entziehungsgrund dar. Unsere Anwälte prüfen im Einzelfall sorgfältig, mittels der konkreten Tatumstände, die geltende Rechtslage, um eine unberechtigte Entziehung zu umgehen.
Unsere Liste stellt einen Auszug aus häufig gestellten Fragen dar. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei Rückfragen zur Seite.
Jost Ferlings
Rechtsanwalt
ADAC-Vertragsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht