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Auf der Autobahn zu schnell gefahren und geblitzt worden?

von | Okt 5, 2020 | Verkehrsrecht

Verkehrsverstöße und Geschwindigkeitsvergehen auf Autobahnen sind schnell begangen und können empfindliche Bußgelder, Punkte sowie Fahrverbote nach sich ziehen. Informieren Sie sich im Folgenden, welche Konsequenzen drohen, wenn Sie auf der Autobahn in NRW geblitzt wurden oder anderweitig gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben und was Sie dagegen tun können:

Besonders auf Autobahnen müssen Sie sich strikt an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln halten. Die hohen Geschwindigkeiten stellen ein enormes Unfallrisiko dar. Auch wenn auf allen Autobahnen (noch) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h existiert – was zur Folge hat, dass Sie in Bereichen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen grundsätzlich so viel Gas geben dürften, wie es die Leistungsstärke Ihres Fahrzeugmotors hergibt – so müssen Sie an vielen Stellen auf der Autobahn dennoch mit temporären Geschwindigkeitseinschränkungen rechnen. Diese können mitunter sehr plötzlich auftreten und werden daher oft übersehen. Um sich nicht in die Gefahr des Führerscheinverlustes zu bringen, müssen Sie daher stets besonders aufmerksam sein, wenn Sie auf den Autobahnen in NRW unterwegs sind.

Fahren Sie z.B. mit einer Geschwindigkeit von 180 km/h auf der Autobahn und übersehen ein plötzlich auftauchendes Geschwindigkeitsbegrenzungskennzeichen von 120 km/h, dann kann es Ihnen teuer zu stehen kommen, wenn Sie geblitzt werden. Ein Bußgeld in einer Größenordnung von 240 € ist die Regel. Außerdem müssen Sie mit der Eintragung von 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

 

Wann wird eine Straße als Autobahn qualifiziert?

Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, für welches Terrain die hier benannten Sanktionen gelten, müssen Sie zunächst die Charakteristika einer Autobahn kennen. Sobald Sie auf eine Straße auffahren, an deren Einfahrt ein rechteckiges blaues Schild angebracht ist, auf dem zwei zusammenlaufende, weiße Fahrspuren abgebildet sind, die in der Mitte durch eine waagerechte Abgrenzung geteilt werden (Verkehrszeichennummer 330.1), fahren Sie auf einer Autobahn. Diese Straße ist insbesondere dem schnellen Güter- sowie Fernverkehr vorbehalten. Daher dürfen auch nur Fahrzeuge eine Autobahn befahren, die baulich dazu in der Lage sind, eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zu erreichen. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass diese Geschwindigkeit konstant gefahren werden muss. Die bloße Möglichkeit, dass Ihr Fahrzeug die Geschwindigkeit aufbringen kann, reicht aus.

Aus baulicher Sicht hat eine Autobahn in der Regel mindestens zwei Fahr- und außerdem einen Standstreifen. Die gegenläufigen Fahrbahnen sind in der Regel durch einen Mittelstreifen voneinander separiert. Auf diesem sind zumeist bauliche Schutzvorkehrungen errichtet, die ein Fahren in den Gegenverkehr verhindern sollen. Den Fahrtrichtungswechsel ermöglichen sog. höhenfreie Knotenpunkte. Diese richten auch den Übergang auf andere Autobahnen ein.

 

Gesetzliche Besonderheiten der StVO für Autobahnen in NRW

Aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten und der Bestimmung der Autobahn, einem möglichst schnellen Verkehrsfluss zu dienen, enthält die StVO auch einige rechtliche Besonderheiten, die es unbedingt einzuhalten gilt, da anderenfalls Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbote drohen.

 

Besonderheiten in der Bauart

Hinsichtlich der Breite und der Höhe der Fahrzeuge, die zulässigerweise auf Autobahnen fahren dürfen, sind bestimmte Begrenzungen vorgesehen. Ihr Fahrzeug darf beispielsweise nicht höher als 4 Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Darüber hinaus muss Ihr Kfz eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen können.

 

Auffahren auf die Autobahn

Auf Autobahnen dürfen Sie nur an besonders gekennzeichneten Autobahnauffahrten auffahren. Diese sind meist baulich so errichtet, dass Sie zunächst auf eine Auffahrtsspur übersetzen, die jedoch nur im absoluten Idealfall selbst in eine neue Autobahnspur übergeht. In der Regel müssen Sie ebendiese Fahrspur nach nur wenigen Metern wieder verlassen und auf die rechte Fahrbahn übersetzen. Hierbei müssen Sie zwingend die Vorfahrt des herannahenden Verkehrs beachten. Wenn Sie die Vorfahrt eines Verkehrsteilnehmers, der sich bereits auf der Autobahn fährt, missachten und ohne Rücksicht auf die rechte Fahrspur überziehen, kann Ihnen eine Geldbuße ab 75 € und die Eintragung eines Punktes in Flensburg drohen.

 

Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen in NRW

Auf allen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese Geschwindigkeit wird zwar als Maximaltempo empfohlen, an Stellen, an denen sich keine Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder befinden und der Verkehrsfluss es zulässt, können Sie allerdings schneller fahren, ohne direkt eine Sanktion befürchten zu müssen. Möglich ist allerdings, dass sie eine Mithaftung tragen, wenn Sie mit einer über dieser Grenze liegenden Geschwindigkeit unterwegs sind und es zu einem Verkehrsunfall kommt.

 

Kein Wenden, Rückwärtsfahren oder Halten auf der Autobahn!

Nach § 18 VII und VIII der StVO ist sowohl das Halten, das Rückwärtsfahren sowie das Wenden auf Autobahnen strikt verboten. Dieses Verbot gilt nicht nur für die Fahrbahn, sondern ebenso den Seitenstreifen. Besonders das Verbot des Haltens auf dem Seitenstreifen mag verwundern, da der Seitenstreifen im Volksmund auch als Standstreifen betitelt wird. Es gilt die Ausnahme, dass sofern ein Notfall vorliegt, z.B. weil Sie eine Autopanne hatten, das Halten auf dem Seitenstreifen erlaubt ist. Der Seitenstreifen dient zudem dem schnellen Fortkommen von Rettungsfahrzeugen. Der Streifen muss stets freigehalten werden, damit diese nicht behindert werde.

 

Vorsicht Geisterfahrer!

Die wichtigste Regel auf der Autobahn ist, niemals entgegen der Fahrtrichtung zu fahren. Es ereignen sich jährlich zahlreiche Unfälle, die durch Falschfahrer verursacht werden. Oft enden diese Unfälle tödlich, da ein frontaler Zusammenstoß zweier aufeinander zufahrender Fahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten zu enormen Schäden am Pkw führt und daher lediglich eine geringe Chance für die Fahrzeuginsassen besteht, den Aufprall zu überleben. Es kann zwar vorkommen, dass Menschen aus suizidaler Absicht in entgegengesetzter Richtung auf einer Autobahn fahren, allerdings dürfte dies eine Seltenheit sein. Zumeist werden Personen unbewusst zu Falschfahrern, weil sie an Anschlussstellen versehentlich eine falsche Auffahrt benutzen oder von ihren Navigationssystemen irreführend geleitet wurden.

Welche rechtlichen Konsequenzen in diesem Fall drohen, ist einzelfallabhängig. Zunächst wird gegen einen Geisterfahrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob er durch sein Verhalten einen den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) verwirklicht hat. Wird dies bejaht, dann kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe drohen. Darüber hinaus wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der die Eintragung von 3 Punkten in Flensburg zur Folge hat. In der Regel ist außerdem mit führerscheinrechtlichen Maßnahmen zu rechnen.

 

So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie selbst versehentlich zum Falschfahrer geworden sind

Fahren Sie selbst versehentlich entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn, so sollten Sie sich wie nachstehend aufgelistet verhalten:

  • Fahren Sie umgehend an den nächstgelegenen Fahrbahnrand, ganz egal, auf welcher Straßenseite sich dieser befindet und stellen Sie Ihren Pkw so dicht wie möglich an der Leitplanke ab.
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges sowie die Scheinwerfer ein, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
  • Verlassen Sie vorsichtig Ihr Auto und begeben sich hinter die Leitplanke.
  • Rufen Sie die Polizei an, warten auf deren Hilfe sowie weitere polizeiliche Anweisungen.

 

Keine Fußgänger auf der Autobahn!

Unter keinen Umständen dürfen Sie die Autobahn als Fußgänger betreten. Die Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeuges kann von Fußgängern nicht adäquat eingeschätzt werden, so dass sie sich einem massiven Lebensrisiko aussetzen.

 

Einhalten des Rechtsfahrgebots!

Fahren Sie auf der Autobahn, so müssen Sie von mehreren zur Verfügung stehenden Spuren die rechte verwenden, solange Sie nicht überholen wollen. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Dieses Gebot muss auch dann eingehalten werden, wenn in einem Autobahnabschnitt ein Tempolimit besteht. Fahrzeuge, die links überholen, dürfen auch dann nicht am Fortkommen gehindert werden, wenn sie dadurch die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten würden.

Verfügt eine Autobahn über mehr als zwei Fahrspuren, dann erlaubt es die Straßenverkehrsordnung, ein Abweichen von dem Rechtsfahrgebot, sofern die aktuelle Verkehrslage dies zulässt. Ist das Verkehrsaufkommen so hoch, dass Sie permanent überholen müssen, wenn Sie auf der rechten Fahrspur verbleiben, ist es erlaubt, die mittlere Spur länger zu befahren, solange Sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

 

Sie stehen im Stau auf der Autobahn – Was tun?

Immer dann, wenn Sie auf ein Stauende zufahren, müssen Sie den rückwärtigen Verkehr warnen, indem Sie Ihre Warnblinkanlage einschalten. So soll die Gefahr des Auffahrens auf das Stauende minimiert werden. Zusätzlich müssen Sie sich stets an den Rändern der Fahrbahn orientieren und eine Rettungsgasse bilden. Im Falle eines Unfalls müssen Einsatzfahrzeuge schnell an ihr Ziel kommen können.

 

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?

Gerade nach schweren Verkehrsunfällen wird immer wieder die Frage laut, wo man Rettungsgasse bei einem Stau auf der Autobahn überhaupt bilden muss. Hierzu können Sie sich folgendes merken: Rettungsgasse immer links, d.h. zwischen dem linken und den anderen Fahrstreifen. Der Standstreifen muss dabei zwingend freigehalten werden. Ausnahmen hiervon gelten nur dann, wenn die Polizei Sie explizit auffordert, den Standstreifen zu benutzen oder wenn die Straße ansonsten zu schmal ist, um eine taugliche Rettungsgasse zu bilden.

Falls Sie Ihrer Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, nicht nachkommen, so wird dies mit empfindlichen Geldbußen ab 200 € sanktioniert. Darüber hinaus drohen zwei Punkte in Flensburg. Behindern Sie die Rettungsfahrzeuge, indem Sie keine Rettungsgasse bilden, so wird Ihre Geldbuße auf 280,00 € erhöht. Außerdem kann ein einmonatiges Fahrverbot drohen.