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Zu dicht aufgefahren? Bußgelder beim Abstandsverstoß in NRW

von | Dez 21, 2020 | Verkehrsrecht

 

Lesen Sie hier, welche Bußgelder bei einem Abstandsverstoß in NRW drohen.

 Bei hohem Verkehrsaufkommen kann es schwierig sein, den vorgeschriebenen Mindestabstand zum Vordermann einzuhalten. Informieren Sie sich hier über gesetzliche Vorgaben, mögliche Konsequenzen und anwaltliche Hilfen.

 

Was droht bei einem Abstandsverstoß in Nordrhein-Westfalen?

Gesetzlich ist ein Mindestabstand zwischen Fahrzeugen vorgesehen, der zwingend eingehalten werden muss. Insbesondere wenn Sie zum Überholen ansetzen und sehr dicht auf Ihren Vordermann auffahren, können sich gefährliche Situationen ergeben, wenn der erforderliche Sicherheitsanstand unterschritten wird. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind verschiedene Sanktionen für einen Abstandsverstoß vorgesehen. Diese können von Bußgeldern über Punkte bis hin zu Fahrverboten reichen. Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten, so ist ein Einspruch oft lohnenswert.

 

Faustformel für den richtigen Sicherheitsabstand zum Vordermann

Grundsätzlich kann man sich merken, dass zum Vordermann eine halbe Tacholänge Abstand eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass zum Vordermann die Hälfte des Geschwindigkeitswertes in Metern an Distanz zu wahren ist. Zusätzlich ist innerorts die Eine-Sekunden-Regel und außerorts die Zwei-Sekunden-Regel einzuhalten. Mit diesen beiden Geboten ist die Strecke gemeint, die Ihr Pkw zurücklegt, wenn er eine bzw. zwei Sekunden lang bewegt wird.
Eine Unterschreitung des „Halber Tacho“-Wertes ist bei Geschwindigkeiten – innerorts – unter 50 km/h zulässig. Fahren Sie ca. 50 km/h so legen Sie pro Sekunde in etwa eine Fahrstrecke von 13,9 Metern zurück. Um in NRW aufgrund des nicht eingehaltenen Abstands ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot verhindern zu können, ist bei dieser Geschwindigkeit eine Distanz zum Vordermann von ca. 15 m ausreichend.
Befinden Sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften, so müssen Sie den Abstand anhand der Strecke ermitteln, die Sie innerhalb von zwei Sekunden mit Ihrem Pkw zurücklegen.

 

Können bei Unterschreitung des mindestens einzuhaltenden Abstandes in NRW Punkte drohen?

Wird der erforderliche Mindestabstand in zu hohem Maße unterschritten, können Punkte in Flensburg drohen. Fahren Sie beispielsweise 80 km/h oder mehr und fahren dichter auf Ihren Vordermann auf, als die Hälfte des halben Tachos, so müssen Sie – neben einem Bußgeld von 75 € – ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

 

Höheres Bußgeld, dafür keine Punkte?

Anders als dies bei einem drohenden Fahrverbot möglich ist, können Sie Punkte im Rahmen eines Abstandsverstoßes nicht durch Zahlung einer höheren Geldbuße abwenden. Der Bußgeldkatalog sieht dies bei Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstands in NRW nicht vor. Um Punkte aufgrund eines Abstandsverstoßes verhindern zu können, müssen Sie sich daher gegen den Abstandsverstoß selbst wenden. Damit dies von Erfolg ist, raten wir Ihnen dringend an, sich in die Hände eines erfahrenen Verkehrsrechtlers zu begeben, der die notwendige Expertise besitzt, um das Video, das Ihren Abstandsverstoß belegt, richtig auszuwerten. Gelingt es Ihnen oder Ihrem Verteidiger Anhaltspunkte dafür vorzutragen, dass ein Abstandsverstoß nicht mehr mit Sicherheit nachgewiesen werden kann, so können Sie aufgrund der „Im Zweifel für den Angeklagten“- Regel nicht mehr für den Abstandsverstoß belangt werden.

 

Achtung: Auch der seitliche Abstand kann von Bedeutung sein!

Seit Neuestem gilt gemäß § 5 Absatz 4 Satz 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung, dass der Fahrer eines Kfz zu Fußgängern, Radfahrern sowie Elektrokleinstfahrzeugen im Rahmen eines Überholvorgangs auch seitlich einen ausreichenden Abstand einhalten muss. Innerorts beträgt dieser Mindestabstand 1,5, außerorts 2 Meter.
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit auch für seitliche Abstände zu anderen, als den im Gesetz ausdrücklich benannten, Verkehrsteilnehmern gewisse Sicherheitsabstände entwickelt, die es beim Überholen einzuhalten gilt: Zu einspurigen Fahrzeugen beträgt der notwendige Abstand mindestens 1,5 m, zu zweispurigen mindestens 1 m. Wegen der besonderen Gefahr der ein- und aussteigenden Gäste eines Linien- oder Schulbusses muss zu diesen ein Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten werden.

 

Welche Konsequenzen haben Sie zu befürchten, wenn Sie seitlich zu dicht an jemanden herangefahren sind?

Wird der vorgeschriebene seitliche Abstand nicht eingehalten, so sind hierfür als Strafe in NRW Bußgelder, Punkte oder sogar ein Fahrverbot vorgesehen.

 

 

Welches Bußgeld haben Sie zu erwarten bei einem Abstandsverstoß in NRW?

Gerade wenn Sie im höheren Geschwindigkeitsbereich unterwegs sind, kann ein Abstandsverstoß schnell sehr gefährlich werden. Aus diesem Grund drohen hohe Strafen, wenn Sie den Abstand nicht einhalten. Welche Strafe eine Abstandsmessung zu Ihren Ungunsten in NRW nach sich ziehen kann, können Sie in unserem kostenlosen Bußgeldrechner NRW für Abstandsverstöße ermitteln lassen.
Haben Sie bereits Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder liegen besondere Tatumstände vor, so kann sich das Bußgeld bei einem Abstandsverstoß zum Teil massiv erhöhen. Hier kann es die Strategie Ihres Verteidigers werden, das Verfahren nach Möglichkeit in die Länge zu ziehen, bis alte Voreintragungen schon wieder zur Löschung bereitstehen.

 

Kann ein Fahrverbot drohen, wenn ich den erforderlichen Mindestabstand nicht einhalte?

Sind Sie sehr dicht aufgefahren, dann kann unter Umständen auch ein Fahrverbot drohen. Fahren Sie z.B. 100 km/h so ist der Abstand zum Vordermann maßgeblich dafür, ob ein Fahrverbot, ein Bußgeld oder Punkte drohen. Fahren Sie dichter als 3/10 Ihres halben Tachowertes auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, so erwarten Sie neben einer Geldbuße von 160 € außerdem zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Beträgt der Abstand lediglich 2/10 Ihres halben Tachos, so haben Sie ein Bußgeld in Höhe von 240 €, zusätzlich zwei Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot zu erwarten. Beträgt der Sicherheitsabstand nur 1/10 Ihres halben Tachowertes, dann kann sich das Bußgeld sogar auf 320 € erhöhen. Gleichzeitig wird ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt und zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

 

Möglichkeiten zur Umgehung des Fahrverbots bei einem Abstandsverstoß

In den meisten Fällen können Sie die Verhängung eines Fahrverbotes bei einem Abstandsverstoß vermeiden. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über die notwendige Expertise, um Fehler bei der Abstandsmessung ausfindig zu machen und eine Strafe zu verhindern. Oftmals können die Behörden auch dazu angehalten werden, von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen, wenn Sie glaubhaft machen, dass der Führerschein für Sie von besonderer Bedeutung ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie beruflich zwingend auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, weil sie z.B. Berufskraftfahrer sind und anderenfalls nicht weiter arbeitsfähig wären.

 

Welche Messverfahren werden bei der Abstandsmessung in NRW verwendet?

Auch im Rahmen der Abstandsmessung gibt es verschiedene Techniken. Größtenteils werden Abstandsverstöße durch Videoaufnahmen dokumentiert. Diese Aufzeichnungen können sowohl durch mobil einsetzbare als auch durch Standgeräte erfolgen. Die mobilen Geräte sind beispielsweise in einem Polizeifahrzeug montiert, welches Ihre Wegstrecke beim Nachfahren aufnimmt und den Abstand über eine längere Distanz misst. Durch die Bewegung während der Messung können sich zahlreiche Fehler ergeben, die Ihnen zu Gute kommen können. Ein guter Verkehrsrechtler wird die erfolgsversprechenden Anknüpfungspunkte kennen, die zu einer Unverwertbarkeit des Messvideos oder zumindest zu einer kritischen Überprüfung im Gerichtsverfahren führen können.
Zu den typischen fest montierten Abstandsgeräten gehören diejenigen, die von Brücken aus eine Abstandsmessung vornehmen, indem ein fest ausgemessener Bereich aufgezeichnet und zusätzlich ein Bild vom Fahrer aufgenommen wird.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, gegen eine Videoaufnahme beim Abstandsverstoß vorzugehen?

Alle aufgenommenen Videoaufnahmen zu Abstandsverstößen können durch Ihren Rechtsanwalt kritisch überprüft werden. Das Ziel dabei ist es, die aufgrund des zu geringen Abstands verhängte Strafe zu verhindern. Geldbußen, Punkte oder ein Entzug der Fahrerlaubnis können verhindert werden, indem Ihr Anwalt das Vorliegen von Messfehlern nachweist. Diese entstehen besonders häufig dann, wenn Ihr Vordermann im Zeitpunkt der Messung abgebremst hat oder ein Dritter in Ihren Sicherheitsabstand eingeschert ist.