Unzulässige Messwertabweichungen beim LEIVTEC XV3: Verfahren eingestellt
Messgerät ist nicht gleich Messgerät. Immer wieder in der Kritik steht beispielsweise das LEIVTEC XV3. Verschiedene Amtsgerichte, so etwa Landstuhl, Bad Saulgau und Walsrode sowie das OLG Oldenburg hegen mittlerweile begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des LEIVTEC XV3. Dieses Gerät wird bundesweit eingesetzt. Nachdem durch Sachverständigen-Prüfungen wiederholt aufgefallen war, dass seine Messdaten nicht immer korrekt sind, wurden die entsprechenden Bußgeldverfahren 2021 von mehreren Gerichten, angestoßen von unserer Kanzlei auch in Paderborn und Umgebung, eingestellt.
(Vergl. AG Landstuhl vom 17.3.2021, Az. 2 OWi 4211 Js 2050/21)
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Das OLG Oldenburg geht sogar noch einen Schritt weiter. Die Richter dort haben nunmehr entschieden, die anhängigen Bußgeldverfahren mit dem LEIVTEC XV3 ganz einzustellen, da Messwertabweichungen nicht ausgeschlossen werden könnten und in den meisten Einzelfällen ein Sachverständigengutachten zu aufwändig sei. Dennoch wird das Gerät von einzelnen Behörden weiter verwendet.
Messfehler beim LEIVTEC XV3
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