Aktuelles

Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen im Strafrecht und Verkehrsrecht, sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

Geblitzt? Strafe muss nicht unbedingt sein: Checken Sie den Blitzer

von | Mai 20, 2021 | Verkehrsrecht

Ein Knöllchen heißt nicht zwangsläufig, dass Sie auch zahlen müssen. Gerade dann, wenn Sie geblitzt worden und der Meinung sind, dass Sie gar nicht so schnell waren, wie es Ihnen vorgeworfen wird, kann sich der genauere Blick auf das verwendete Gerät für Sie lohnen.

Unzulässige Messwertabweichungen beim LEIVTEC XV3: Verfahren eingestellt

Messgerät ist nicht gleich Messgerät. Immer wieder in der Kritik steht beispielsweise das LEIVTEC XV3. Verschiedene Amtsgerichte, so etwa Landstuhl, Bad Saulgau und Walsrode sowie das OLG Oldenburg hegen mittlerweile begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des LEIVTEC XV3. Dieses Gerät wird bundesweit eingesetzt. Nachdem durch Sachverständigen-Prüfungen wiederholt aufgefallen war, dass seine Messdaten nicht immer korrekt sind, wurden die entsprechenden Bußgeldverfahren 2021 von mehreren Gerichten, angestoßen von unserer Kanzlei auch in Paderborn und Umgebung, eingestellt.
(Vergl. AG Landstuhl vom 17.3.2021, Az. 2 OWi 4211 Js 2050/21)

Einspruch einlegen: Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihre Erfolgschancen

Das OLG Oldenburg geht sogar noch einen Schritt weiter. Die Richter dort haben nunmehr entschieden, die anhängigen Bußgeldverfahren mit dem LEIVTEC XV3 ganz einzustellen, da Messwertabweichungen nicht ausgeschlossen werden könnten und in den meisten Einzelfällen ein Sachverständigengutachten zu aufwändig sei. Dennoch wird das Gerät von einzelnen Behörden weiter verwendet.

Messfehler beim LEIVTEC XV3

Nicht nur die durch sachverständige Prüfer festgestellten Messwertabweichungen beim LEIVTEC XV3 lassen die Verwertbarkeit vor Gericht zweifelhaft erscheinen. Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass das Messgerät, wie andere auch, nicht genügend Daten speichert, um eine Rekonstruktion der genauen Tatumstände zu erlauben. Für uns als Verkehrsrechts-Anwälte ergeben sich daraus schlagkräftige Argumente gegen den Bußgeldbescheid.

Unser Rat: Geschwindigkeitsmessung prüfen lassen

Wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen wird, ist es in vielen Fällen ratsam, den Bußgeldbescheid und das in Frage kommende Gerät prüfen zu lassen. Durch uns als Ihre erfahrenen Verkehrsrechts-Spezialisten können Sie als Betroffener Einspruch einlegen und möglicherweise eine Verfahrenseinstellung erwirken.