Mit Spannung erwarten Autofahrer eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Auswirkungen auf unzählige laufende Bußgeldverfahren hat. Das höchste deutsche Gericht entscheidet demnächst darüber, ob bestimmte, sehr häufig eingesetzte Messgeräte gegen das Grundgesetz verstoßen und daher unverwertbar sind. Eine Einstellung der Verfahren wäre die Folge: Geldbußen, Punkteeintragungen und Fahrverbote dürften in diesem Fall nicht verhängt werden.
Wie konnte das passieren? Das Verfassungsgericht prüft gerade, ob Messgeräte, die nach der Messung eine umfangreiche Datenlöschung vornehmen, umgangssprachlich „unfair“ sind. Nach der Löschung der Messdaten ist nämlich eine Überprüfung der vorgeworfenen Geschwindigkeit nicht mehr möglich. Der Betroffene kann sich dann kaum noch wehren, da die Messung als richtig unterstellt wird und er eine Fehlmessung nicht nachweisen kann.
Zwar liegt dem Gerichtssenat nur ein einziges, sehr häufig -auch bei uns- eingesetztes Messgerät zur Beurteilung vor, Auswirkungen auf viele andere Geräte sind aber naheliegend, da auch diese die Messdaten löschen.
Mein Rat an alle mit Bußgeldverfahren konfrontierten Verkehrsteilnehmer lautet daher: Akzeptieren Sie auf keinen Fall einen Bußgeldbescheid, ohne zu prüfen, ob auch in ihrem Fall ein „unfaires“ Gerät verwendet wurde – was möglicherweise in Kürze als unverwertbar gelten wird. Eine kostenfreie Erstberatung – zum Beispiel durch unsere Kanzlei in Paderborn – kann sich für Sie lohnen.
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