Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat Ende Januar 2026 erneut wichtige Impulse für Gesetzgebung, Rechtsprechung und anwaltliche Praxis gesetzt. In acht Arbeitskreisen wurden aktuelle Brennpunkte des Verkehrsrechts intensiv beraten und konkrete Empfehlungen formuliert. Auch Herr Ferlings, als erfahrener ADAC-Syndikus, hat dort mitgewirkt. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Ergebnisse vor und ordnen sie aus anwaltlicher Sicht ein – mit besonderem Fokus auf ihre Bedeutung für die Praxis.
1. Grenzüberschreitende Ahndung von Verkehrsverstößen in der EU – Wie Sanktionen künftig wirksam durchgesetzt werden sollen
Kontext und Zielsetzung
Der Arbeitskreis I beschäftigte sich mit der Umsetzung der geänderten EU-Crossborder Enforcement-Richtlinie (CBE-RL (EU) 2024/3237) in deutsches Recht. Diese Richtlinie erweitert die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrs- und anderen Sanktionen innerhalb der Europäischen Union und verlangt bis spätestens 2027 eine praktikable Umsetzung in nationales Recht.
Kernpunkte der Empfehlung
- Praxisgerechte Umsetzung der CBE-Richtlinie:
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Richtlinie in eine für die Praxis umsetzbare nationale Gesetzgebung zu übertragen und dabei eine bundesweit einheitliche Anwendung sicherzustellen. Die bestehende zentrale Vollstreckungsbehörde – das Bundesamt für Justiz – sollte für alle Verfahren zuständig bleiben. - Klarstellung der Anwendungsverhältnisse:
Insbesondere bei Überschneidungen mit dem bestehenden EU-Rahmenbeschluss über Geldsanktionen verlangt der Arbeitskreis klare Regelungen, wie die unterschiedlichen Instrumente zueinander in Beziehung stehen. - Verkehrssicherheit und Verjährungsfristen:
Die Empfehlung hebt hervor, dass längere Verjährungsfristen zu prüfen sind, um Verkehrsverstöße auch über längere Zeiträume hinweg durchsetzen zu können. - Wahrung des Schuldprinzips und Rechtsschutz:
Bei Vollstreckungshilfeersuchen aus dem EU-Ausland sind grundgesetzliche Vorgaben des Schuldprinzips strikt zu respektieren. Zudem muss effektiver Rechtsschutz für Betroffene gewährleistet werden. - Keine Veränderung der nationalen Bußgeldvollstreckung:
Die Vollstreckung deutscher Bußgeldbescheide bleibt eine hoheitliche Aufgabe; hierfür sieht der Arbeitskreis keinen Änderungsbedarf.
Bedeutung
Die Empfehlungen zielen darauf ab, die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsverstößen innerhalb der EU effektiver und rechtssicherer zu gestalten, ohne grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie Schuldprinzip und Rechtsschutz zu gefährden.
2. Alkohol auf dem Fahrrad und Pedelec – Bedarf es neuer Bußgeldgrenzen und Sanktionen?
Kontext und Diskussionsschwerpunkte
Arbeitskreis II widmete sich der Frage, wie mit alkoholisierten Fahrrad- und Pedelecfahrenden rechtlich umzugehen ist. Derzeit sind Radfahrende erst bei hoher Blutalkoholkonzentration strafbar, es besteht eine Rechtslücke bei geringeren Promillewerten ohne Ausfallerscheinungen.
Empfehlung (VGT)
Die Arbeitskreissitzung führte zu der Empfehlung, einen eigenen Bußgeldtatbestand für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrende zu schaffen – analog zu Pkw-Fahrenden –, um die bestehende Lücke zwischen „verkehrsunsicher“ und „strafbar“ zu schließen.
Konkrete Vorschläge
- Einführung einer Promillegrenze von 1,1 ‰ für Fahrräder und Pedelecs, ab der ein Bußgeld fällig wird, um Unfälle mit alkoholisierten Radfahrenden zu reduzieren und einheitliche Standards zu schaffen.
- Vorschläge, gestaffelte Sanktionen – z. B. Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister und ggf. medizinisch-psychologische Untersuchungen bei Wiederholungstätern – zu implementieren.
Zielsetzung
Mit diesen Empfehlungen soll die Verkehrssicherheit erhöht und eine klare rechtliche Orientierung geschaffen werden, die über die bislang allein strafrechtliche Bewertung bei hohen Alkoholwerten hinausgeht.
3. Ablenkung am Steuer durch Handy und Infotainment – Schärfere Kontrolle für mehr Verkehrssicherheit
Hinweis
Arbeitskreis III erörterte die steigenden Risiken durch Ablenkung im Fahrzeug, insbesondere durch Mobiltelefone. Dabei ging es u. a. um den Einsatz moderner Überwachungstechnologien zur Beweiserhebung und die Prävention von Ablenkungsunfällen.
Empfehlungen
- Bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Überwachungssystemen („Handy-Blitzer“) zur Ahndung von Ablenkungsverstößen.
- Schärfere Sanktionen, um Abschreckung und Einhaltung der Regeln zu fördern.
- Technische Maßnahmen und Assistenzsysteme in Fahrzeugen sollen helfen, Ablenkungen zu reduzieren und so Unfälle zu verhindern.
- Integration des Themas Ablenkung in Fahrausbildung und Prüfungen, um Bewusstsein und Kompetenz bei Fahrenden zu stärken.
Bedeutung
Diese Empfehlungen untermauern den Bedarf, Ablenkung konsequent zu sanktionieren und durch technische wie bildungspolitische Maßnahmen den Fokus im Verkehr konsequent auf Sicherheit zu richten.
4. Schadensersatz bei Fahrzeugausfall nach Unfällen – Nutzungsausfall, Ersatzmobilität und ihre Grenzen
Thematik
Hier ging es um die Frage, wie Schadensersatzansprüche bei Fahrzeugausfall nach Unfällen – z. B. Nutzungsausfall oder Kosten für Ersatzfahrzeuge – sachgerecht geregelt werden können.
Empfohlene Leitlinien
- Klarere Grundsätze für Nutzungsausfallentschädigung angesichts veränderter mobiler Alltagsgewohnheiten.
- Die Verhältnismäßigkeit bei Dauer und Kosten des Ausfalls soll bei Ansprüchen stärker berücksichtigt werden.
- Eine Konsensbildung zwischen Versicherungen, Geschädigten und Rechtsanwendern zur Vermeidung unverhältnismäßiger Forderungen.
Relevanz
Ziel ist, ein transparenteres und gerechteres System bei Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen zu schaffen, das den aktuellen Mobilitätsrealitäten entspricht.
5. Reparatur mit Gebrauchtteilen nach Verkehrsunfällen – Nachhaltigkeit versus Sicherheitsanforderungen
Schwerpunkt
Der Arbeitskreis untersuchte den Einsatz von Gebrauchtteilen bei Unfallreparaturen, um Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung stärker zu fördern.
Empfohlene Maßnahmen
- Entwicklung verbindlicher rechtlicher Rahmenbedingungen und technischer Qualitätsstandards für den Einsatz von Gebrauchtteilen.
- Förderung der Akzeptanz bei Kundinnen und Kunden durch transparente Aufklärung über Qualität und Sicherheit.
- Nutzung von Gebrauchtteilen als Beitrag zu einer klimafreundlicheren Kreislaufwirtschaft im Kfz-Reparatursektor.
Zielsetzung
Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Reparaturpraxis nachhaltiger und gleichzeitig rechtlich abgesichert zu gestalten, ohne Abstriche bei Sicherheit oder Qualität zu machen.
6. Führerscheinerwerb zwischen Qualität, Kosten und Sicherheit – Sind Ausbildung und Prüfung noch zeitgemäß?
Ergebnis der Empfehlung
Der Arbeitskreis VI hat sich intensiv mit der Frage befasst, ob Anforderungen in Fahrausbildung und Prüfung zu hoch sind und wie sie modernisiert werden können.
Empfohlene Maßnahmen
- Qualität vor Kostenreduktion: Die Ausbildungsqualität soll Vorrang haben; eine reine Reduktion von Kosten darf nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.
- Professionalisierte Fahrausbildung: Interaktive Präsenz- und digitale Lernformen sollen verzahnt werden, unterstützt durch ein bundesweites Referenzcurriculum mit verbindlichen Mindestausbildungsinhalten.
- Einsatz von Simulatoren und E-Learning: Entwicklung und Erprobung qualitätsgeprüfter Konzepte für ergänzende Lernformen.
- Stärkung der Verkehrspsychologie: Der Kompetenzbereich „Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung“ soll stärker priorisiert werden.
- Mobilitätszuschuss: Einführung eines Zuschussmodells zur Erleichterung des Führerscheinerwerbs zur gesellschaftlichen Teilhabe.
- Kapazitätserweiterung: Genügend Ausbildungs- und Prüfungskapazitäten müssen sichergestellt werden.
- Keine Laienausbildung: Maßnahmen zur Erweiterung des Begleiteten Fahrens statt Laienausbildung.
Bedeutung
Diese Empfehlungen zielen auf eine Qualitätsoffensive in der Fahrausbildung, die Sicherheit und Ausbildungsqualität betont, zugleich aber neue Lernmöglichkeiten nutzt und die Zugangskosten sozial abfedert.
7. Bessere Unfalldaten für bessere Entscheidungen – Wie aussagekräftige Statistiken die Verkehrssicherheit erhöhen
Zentrale Forderungen
Arbeitskreis VII beschäftigte sich mit der Verbesserung der amtlichen Verkehrsunfalldaten als Grundlage für evidenzbasierte Verkehrssicherheitsmaßnahmen.
Empfohlene Reformpunkte
- Erfassung „potenziell lebensbedrohlich Verletzter“ (MAIS3+): Einführung dieser Kategorie in die amtliche Statistik, um realistischere Unfallfolgen abzubilden.
- Digitale Schnittstellen: Verbesserung des Datenflusses zwischen Polizei, Kliniken und anderen relevanten Akteuren zur umfassenderen Datenerhebung.
- Standardisierung der Datenerhebung: Harmonisierung der Datenerhebungsmethoden für bessere Vergleichbarkeit national und international.
Zielsetzung
Ziel ist eine präzisere Unfallstatistik, die Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsprogramme und präzise Analysen im Sinne der Vision Zero sein soll.
8. Drohnen im Luftraum – Wie viele sind sicher vertretbar und wie müssen sie reguliert werden?
Kernpunkte der Empfehlung
Der Arbeitskreis VIII beschäftigte sich mit der steigenden Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) – also Drohnen– und deren Integration in den Luftraum.
Empfohlene Maßnahmen
- U-Space-Infrastruktur: Einrichtung eines koordinierten UAS-Verkehrsraums (U-Space) zur Planung, Überwachung und Kollisionsvermeidung, insbesondere in urbanen Räumen.
- Elektronische Erkennbarkeit: Einführung verpflichtender technischer Systeme für elektronische Erkennbarkeit (z. B. FLARM, ADS-B, Remote ID).
- Geofencing-Techniken: Nutzung von Geofencing zur Erhöhung der Sicherheit.
- Klarstellung Behördenprivileg: Präzisierung, dass das Behördenprivileg nach der Luftverkehrs-Ordnung für sämtliche Behörden gilt, unter Berücksichtigung der Sicherheitsziele der EU-Verordnung.
Bedeutung
Diese Empfehlung reagiert auf das rapide wachsende Feld der UAS-Nutzung und will einen sicheren, klar geregelten Luftraum schaffen, der Innovation und Sicherheit verbindet.
Fazit
Die Empfehlungen der acht Arbeitskreise des Verkehrsgerichtstags 2026 decken ein breites Spektrum verkehrsrechtlicher und verkehrspolitischer Herausforderungen ab – von grenzüberschreitender Sanktionierung über digitale Ablenkung im Fahrzeug bis hin zur Integration neuer Verkehrsteilnehmender wie Drohnen. Ziel ist stets, die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen, Rechtsklarheit für alle Beteiligten zu schaffen und Praxis und Gesetzgebern fundierte, fachlich abgestützte Impulse für die Weiterentwicklung des Verkehrsrechts zu geben.
