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Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen im Strafrecht und Verkehrsrecht, sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

Handysünder aufgepasst: KI übernimmt die Verfolgung

von | Juni 26, 2026 | Verkehrsrecht

Aus unserer digitalisierten Welt ist das Smartphone nicht mehr wegzudenken. Dies gilt auch während der Autofahrt. Eine eingehende Nachricht oder ein wichtiger Anruf – beides sind bekannte Alltagssituationen, in denen jeder zum Täter eines Handyverstoßes werden kann. Teuer wird es, wenn Sie erwischt werden: Im Regelfall droht ein Bußgeld in Höhe von 100 € sowie die Eintragung eines Punktes im FAER.

Kommt es infolge der Nutzung des elektronischen Geräts zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Sachbeschädigung, steigen die Bußgelder auf bis zu 200 €, es drohen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Unerheblich ist, ob das Gerät tatsächlich erkennbar bedient oder einfach nur gehalten wird. Beides erfüllt den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO.

Wird der Verstoß zur Last gelegt, stellt sich die Frage: Wie lässt sich die Sanktion abwenden? Genau hier setzt unsere auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierte Kanzlei an, in der wir täglich individuelle Verteidigungsstrategien im Zusammenhang mit Mobiltelefonen am Steuer erarbeiten.

Dabei beobachten wir einen dramatischen Anstieg an Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zunehmend auf neue Technologien zur Verkehrsüberwachung gesetzt wird. Auf Autobahnen kommt z.B. neuerdings eine KI-gestützte Kameraüberwachung – die sog. MonoCam – zum Einsatz.

Dies ist ein automatisiertes Kamerasystem, das aus erhöhter Position (z.B. Brücken) in den Fahrzeuginnenraum filmt. Mittels algorithmischer Bildanalyse soll das Halten eines elektronischen Geräts detektiert werden. Die so generierten Datensätze werden automatisch an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet, wo ein Mitarbeiter das Bildmaterial noch einmal überprüft.

Anders als bei typischen Geschwindigkeitsmessgeräten führt die MonoCam keine klassische Messung durch, so dass kein sog. standardisiertes Messverfahren vorliegt, bei dem aufgrund der Erfüllung technischer Standards von der Richtigkeit der Messung ausgegangen werden darf. Vielmehr ist bei dem Einsatz der MonoCam in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob die durch KI erzeugten Beweismittel ausreichend sind, um den Verstoß sicher zu belegen.

Neben der Fahreridentifizierung kann z.B. die Frage des – straffreien – Umlagerns des Mobiltelefons ein Einfallstor für eine erfolgsversprechende Verteidigung sein. Daher sollten Sie einen Bußgeldbescheid in jedem Fall durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen!

Eingesetzt wurde die MonoCam zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts in Rheinland-Pfalz, wo es nach Klärung erster datenschutzrechtlicher Bedenken seit dem 11.04.2025 im Regelbetrieb eingesetzt wird. Die Polizei NRW steht bereits im Austausch mit den dortigen Behörden, so dass eine zukünftige Einführung in unserer Region zu erwarten ist.