Bußgeldrechner für Abstand beim Fahren 2020



Sind Sie zu dicht aufgefahren oder haben den seitlichen Sicherheitsabstand unterschritten? Bei dichtem Verkehr ist es häufig sehr schwierig, den Mindestabstand herzustellen. Finden Sie jetzt heraus, welche Konsequenzen zu wenig Abstand hat.


Bußgeldrechner: Abstand beim Fahren

Gefahrene Geschwindigkeit

Abstand zum Fahrzeug

In der Probezeit

     

Mit Gefährdung

     

Mit Sachbeschädigung

     


Was Sie zum Sicherheitsabstand zur Seite und nach vorne wissen sollten:

Für den Mindestabstand zwischen Fahrzeugen gelten strenge Regeln. Gerade beim Überholen oder dichten Auffahren kann es sehr gefährlich werden. Die StVO schreibt vor, dass Vergehen gegen die Abstandsvorgaben mit einem Bußgeld, Punkten oder sogar Fahrverbot geahndet werden.

Gesetzliche Vorschriften zum seitlichen Sicherheitsabstand

Erst seit der Novelle der StVO, vom 28. April 2020, gibt es konkrete Vorgaben, die bei einer Abstandsmessung greifen. Laut § 5 Absatz 4 Satz 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung gilt:
„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“
Abgesehen von den oben genannten Verkehrsteilnehmern, haben sich bestimmte Sicherheitsabstände in der Rechtsprechung durchgesetzt. Der Seitenabstand zu einspurigen Fahrzeugen, wie z. B. Motorrädern, sollte mindestens 1,5 m betragen. Der seitliche Mindestabstand zu zweispurigen Fahrzeugen, wie z. B. dem Auto, beträgt einen Meter. Für Busse, insbesondere Linien- und Schulbusse, gilt ein Sicherheitsabstand von zwei Metern.
Bussgeld Abstand

Welche Vorgaben gibt es für den korrekten Sicherheitsabstand nach vorne?

Die gängige Faustregel zum Abstand lautet: „Halber Tacho“. Damit ist gemeint, dass der halbe Tachometer-Wert in Metern zum Vordermann ausreicht, wenn gleichzeitig die eine-Sekunde-Regel innerorts oder die zwei-Sekunden-Regel außerorts angewendet wird.
Innerorts, also bei niedrigen Geschwindigkeiten bis höchstens 50 km/h, kann der laut Tacho-Faustformel ermittelte Abstand unterschritten werden. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht eine Sekunde Fahrtzeit 15 m. 15 m Sicherheitsabstand sind folglich ausreichend.
Außerhalb geschlossener Ortschaften entspricht der Mindestabstand der Strecke, die in zwei Sekunden mit dem KfZ zurückgelegt wird.