Bußgeldrechner für Geschwindigkeit am Steuer 2020



Sind Sie zu schnell gefahren? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ist einer der häufigsten Verstöße im Verkehrsrecht. Informieren Sie sich mit unserem Bußgeldrechner über die Folgen.


Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung

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Die Kontrolldichte im Straßenverkehr wird immer größer.

Zu schnelles Fahren ist in Deutschland stark verbreitet und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Unser Bußgeldrechner gibt Ihnen Aufschluss über die angedrohte Strafe. Die gute Nachricht ist: Die Messverfahren, mit denen die zu hohe Geschwindigkeit nachgewiesen werden soll, sind fehleranfällig. Daher sind viele Bußgeldbescheide anfechtbar.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Das angedrohte Bußgeld richtet sich immer nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Spanne der Bußgelder reicht regulär von 20,- Euro bis 680,- Euro. In bestimmten Fällen kann sich das Bußgeld jedoch bis auf mehrere Tausend Euro summieren.

Möglichkeiten bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen

Auf Antrag können Sie bei der zuständigen Stelle eine Zahlungserleichterung oder eine Verringerung der Geldbuße geltend machen.

Was Sie über das Bußgeld über 70,- Euro wissen sollten

Grundsätzlich gilt, dass im Bereich der Geschwindigkeitsvergehen Geldbußen ab 70,- Euro gefährlich sind, weil gleichzeitig Punkte in Flensburg drohen. Diese Schwelle besteht seit der Novelle der StVO, vom 28.04.2020. Wenn beispielsweise ein Autofahrer außerorts 21 km/h bis 25 km/h zu schnell ist, wird ihm ein Bußgeld von 70,- Euro angedroht, zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsverstößen, die vor dem 28. April 2020 passiert sind, liegt die riskante Grenze bei 60,- Euro.

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Wann kommt es zu einer Verdopplung des Bußgeldes?

Laut aktueller Rechtsprechung wird bei einer Überschreitung von 40 % der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit vorsätzliches Handeln angenommen, was häufig zu einer Verdopplung des Bußgeldes führt. Wenn Sie also 140 km/h in einer 100-er Zone fahren, sind Sie 40 % zu schnell und müssen mit einer Verdopplung des Bußgeldes rechnen. Wenn Sie vorher schon einmal durch zu hohe Geschwindigkeit aufgefallen sind, kann auch das zu einer Erhöhung der Geldbuße führen.

Ab welcher Grenze kommen Punkte und ein Fahrverbot zum Bußgeld hinzu?

Wenn Sie innerorts zwischen 21 km/h – 25 km/h zu schnell fahren, droht ein Bußgeld von 80,- Euro, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Außerorts bekommen Sie eine Geldbuße von 80,- Euro, einen Punkt sowie einen Monat Fahrverbot, wenn Sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h – 30 km/h überschreiten. [Berechnen Sie ihr Bußgeld mit unserem Bußgeldrechner].

Punkte in Flensburg bei Geschwindigkeitsverstößen

Je nach Geschwindigkeitsübertretung werden ein bis zwei Punkte in die Flensburger Kartei eingetragen. Innerorts bekommen Sie ab einer Überschreitung von 21 km/h einen Punkt in Flensburg notiert, außerorts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h. Die Registerpunkte werden in Flensburg gesammelt. Zwei Punkte gibt es innerorts ab 51 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften ab 61 km/h.

Kurz und bündig zur Punkteabfrage

Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) kann entweder online, postalisch oder persönlich beim Kraftfahrtbundesamt, in der Fördestraße 16, in 24944 Flensburg, gestellt werden. Die Auskunft zum Punktestand ist gebührenfrei.

So funktioniert der Online-Antrag auf Punkteabfrage

  1. Sie schließen ein betriebsbereites Kartenlesegerät am Computer an. Auch die meisten Smartphones sind als Kartenlesegerät einsetzbar.
  2. Sie installieren und starten die AusweisApp2-Software.
  3. Ihren gültigen Personalausweis (ausgestellt nach dem 01.11.2010) haben Sie vorliegen.
  4. Auf dem Personalausweis ist die Onlineausweis-Funktion aktiv.

Welche Folgen hat der Punktestand in Flensburg für mich?

Ein Punktestand von ein bis drei Punkten wird als Vormerkung bezeichnet und hat, wenn nichts dazukommt, keine Konsequenzen. Bei Erreichen eines Punktestandes von vier Punkten im Flensburger Verkehrsregister, wird das Straßenverkehrsamt aufmerksam und schickt Ihnen eine Ermahnung. Bei sechs Punkten ist eine kritische Marke erreicht, Sie bekommen eine offizielle Verwarnung. Wenn die Höchstgrenze, nämlich acht Punkte, erreicht ist, entzieht Ihnen die Behörde den Führerschein für sechs Monate. Der Führerschein wird erst nach Bestehen einer MPU neu erteilt.


Gibt es Möglichkeiten zum Abbau von Punkten in Flensburg?

Es gibt zwei Möglichkeiten, Punkte abzubauen:

  1. Automatische Löschung der Punkte nach 30 – 60 Monaten1
  2. Teilnahme an einem Fahreignungsseminar2
1. Die genaue Länge richtet sich nach der Qualität des Verstoßes und behördeninternen Fristen.
2. Für die Teilnahme gelten einige Voraussetzungen: Punktestand, weitere anhängige Verfahren und bereits absolvierte Lehrgänge.


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Wer darf an einem Punkteabbaukurs teilnehmen?

Ein Punkteabbaukurs, offiziell Fahreignungsseminar zum Punkteabbau genannt, kommt für Sie in Frage, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Sie haben nicht mehr als fünf Punkte
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren kein Fahreignungsseminar besucht
  • Es sind keine weiteren Verfahren gegen Sie anhängig.

Wissenswertes zum Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine Bemerkung vorab: Ein Fahrverbot ist nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu verwechseln, obwohl in beiden Fällen nicht gefahren werden darf. Ein einmonatiges Fahrverbot droht Ihnen innerorts bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h – 25 km/h, hinzu kommen ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften 26 km/h – 30 km/h zu schnell unterwegs ist, wird mit einem Fahrverbot von einem Monat, einem Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt im Punkteregister bestraft. Die Länge des Fahrverbots beträgt standardmäßig ein bis drei Monate. Die individuelle Länge des Fahrverbots richtet sich nach den genauen Umständen der Geschwindigkeitsübertretung.

Was kann man gegen ein Fahrverbot unternehmen?

Die gute Nachricht: Selbst wenn die Tat nachgewiesen ist, kann bei besonderer Betroffenheit des Fahrers ein Wegfall des Fahrverbotes erreicht werden. Wenn beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes droht, weil der Führerschein in Gefahr ist, sollte dieses auf jeden Fall angeführt werden. Um damit Erfolg zu haben, müssen die Gründe für den Wegfall des Fahrverbotes mit großer Sorgfalt, nach den Vorgaben der geltenden Rechtsprechung, vorgetragen werden. Ein Wegfall des Fahrverbotes geht häufig mit einer Erhöhung der Geldbuße einher.

Informationen zum Wegfall des Fahrverbots aufgrund besonderer Tatumstände

Sehr viele Fälle, bei denen es wegen eines Geschwindigkeitsvergehens zum Fahrverbot gekommen ist, weisen Besonderheiten auf, die einen Wegfall des Fahrverbotes realistisch werden lassen. Wenn Sie beispielsweise eine undurchsichtige Beschilderungssituation vorfinden, ist das ein Grund, eine Anfechtung des Fahrverbots in Erwägung zu ziehen, denn die Chancen stehen gut, einen Wegfall des Fahrverbots zu erreichen. Auch nächtliches Fahren auf einer leeren Autobahn oder eine Geschwindigkeitsmessung kurz nach einem Schild sowie andere „unterdurchschnittliche Tatumstände“ können zum Wegfall des Fahrverbotes führen.

Darf ich mein Fahrverbot aufspalten und muss ich den Führerschein sofort abgeben?

Leider ist eine Aufspaltung des Fahrverbots in mehrere Stücke nicht erlaubt. Sie dürfen also zum Beispiel ihr einmonatiges Fahrverbot nicht in zweimal zwei Wochen aufteilen, sondern müssen das Fahrverbot „am Stück“ absolvieren. Wenn Sie noch nie mit der Behörde in Konflikt geraten sind, gewährt Ihnen das Gesetz einen Zeitraum von vier Monaten, innerhalb dessen Sie den Führerschein abgeben müssen. Das gleiche gilt, wenn seit zwei Jahren oder mehr kein Verkehrsvergehen vorgekommen ist.

Anrechnung des Fahrverbots

Nicht fahren zu dürfen bedeutet für viele Menschen eine erhebliche Einschränkung ihrer Mobilität. Damit jeder Tag, an dem Sie nicht fahren, von der Behörde angerechnet wird, muss der Führerschein innerhalb der viermonatigen Frist bei der aktenführenden Stelle (meist Bußgeldstelle oder Gericht) abgegeben werde. Die Viermonatsfrist abzuwarten und dann einfach einen Monat nicht zu fahren, wird nicht angerechnet, wenn der Führerschein nicht gleichzeitig abgegeben wird.

Die sieben gängigen Messverfahren zur Geschwindigkeitsmessung

Es gibt eine Vielzahl von Messverfahren, die auf unterschiedlichen Techniken basieren und alle ihre gerätetypischen Schwachstellen haben. Fehlfunktionen, Mängel und falsche Bedienung erhöhen Ihre Erfolgsaussichten gegen den Bußgeldbescheid. Üblich auf deutschen Straßen sind:

  1. Radarmessung
  2. Lasermessung
  3. Lichtschrankenmessung
  4. Nachfahrmessung
  5. Induktionsschleifenmessung
  6. Section Control Messung
  7. LIDA-Messung
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Worin unterscheiden sich die Messgeräte?

Es gibt sowohl stationär eingerichtete als auch vor Ort kurzfristig mobil betriebene Messungen. Manche Messungen laufen vollautomatisch ab, während andere von Hand bedient und ausgelöst werden müssen. Der berühmte „Blitz“ wird vom Autofahrer wahrgenommen, manche Messungen sind dagegen vom Fahrzeug aus nicht wahrnehmbar.

Bekannte Fehlerquellen machen fast jede Messung angreifbar

Die gute Nachricht: Jedes Messgerät hat seine Fehlerquellen, die es zu prüfen gilt. Auch gibt es für jedes Geschwindigkeitsmessgerät Vorgaben für die Bedienung und Anwendung, die nicht immer strikt eingehalten werden und daher angreifbar werden. Wenn zum Beispiel das Lasergerät nicht im richtigen Abstand oder Winkel zum Verkehrsgeschehen aufgebaut wird, steigt die Fehleranfälligkeit der Messungen beträchtlich. Auch eine fehlende Eichung lässt Ihre Chancen auf einen erfolgreichen [Einspruch gegen das Bußgeld (Verlinkung mit Rechner bzw. –Helfer)] deutlich wachsen. In mehreren Stellungnahmen der renommierten Sachverständigengesellschaft VUT Verkehr wird betont, dass es eine enorme Vielzahl von inkorrekten Messungen gibt. Man muss die Fehler nur erkennen und benennen, um den Bußgeldbescheid zu entkräften.

Die wichtigsten Messgeräte sehen Sie hier:
  • Riegl LR90-235/P
  • Riegl FG21/P
  • LTI 20.20
  • LaserPatrol
  • ESO 30/80
  • Provida
  • ViDistA
  • Multanova6 F
  • LAVEG
  • Leivtec XV2
  • Leivtec XV3
  • TrafiPatrol XR
  • Traffistar s 330
  • Poliscan Speed
  • Traffipax
  • Speedophot

Wie gehe ich vor, damit das Gericht oder die Bußgeldstelle meine Einwände berücksichtigt?

Bei Gerichten und Bußgeldstellen gelten die gängigen Messverfahren als „standardisierte Messverfahren“, deren Schwachstellen nur dann überprüft werden, wenn diese explizit geltend gemacht werden. Es macht daher Sinn, wenn Ihr Anwalt in einem solchen Fall die zuständige Stelle deutlich auf die Fehlerquelle hinweist und eine Überprüfung verlangt.

Was bewirken Voreintragungen?

Bereits in Flensburg vorhandene Punkte können zu einer drastischen Erhöhung des Bußgeldes führen. Wenn Sie geblitzt worden sind, ist es heutzutage relativ einfach zu ermitteln, welche Strafe droht, sogar schon vor dem Eintreffen des Bußgeldbescheides. Eine böse Überraschung gibt es häufiger, wenn der Bußgeldbescheid dann wirklich ins Haus kommt und viel höher ausfällt als erwartet. Voreintragungen können der Grund für die Erhöhung des Regelsatzes für Bußgelder sein.

Strategien zum Umgang mit Voreintragungen

Voreintragungen sind in jedem Fall zu beachten, denn die Auswirkungen verwertbarer Punkte sind bisweilen fatal. Eine Abfrage in Flensburg bringt Klarheit über die Punktesituation und bestimmt mit, welche Richtung das Bußgeldverfahren nehmen soll, um erfolgreich abgeschlossen zu werden. Selbst bei völlig klaren und unstrittigen Verkehrsverstößen gibt es die Möglichkeit der Verzögerung, um eine Verschärfung der Sanktion (bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis) zu verhindern. Die Entscheidung des Gerichts wird vom Anwalt strategisch verzögert, bis die alten Punkte nicht mehr verwertbar oder gelöscht sind. Besonders bitter ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis, die vermeidbar gewesen wäre, wenn man das Löschen der alten Punkte abgewartet hätte. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Wiedererteilung des Führerscheins häufig mit der Auflage einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verknüpft ist.

Was Sie zur Fahrerfeststellung wissen sollten

Nach einem Verkehrsverstoß muss die Behörde den tatsächlichen Fahrer innerhalb der vorgeschriebenen Verjährungsfrist (drei Monate seit der Tat) ermitteln. Er hat das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen. Wenn Sie als Fahrer von der Polizei angehalten werden, wird regelmäßig vor Ort Ihre Identität festgestellt. Schwieriger wird es für die Behörde, wenn nur ein Tatfoto geschossen wurde und das Bild von schlechter Qualität ist oder nicht den Halter des Autos abbildet. Um den Autofahrer zu ermitteln, befragen Polizei und Ordnungsamt dann den Halter. Der Besitzer des Wagens ist gut beraten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und den Anwalt seines Vertrauens zu konsultieren, denn es ergeben sich aus dieser Situation einige aussichtsreiche Verteidigungsansätze.
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Was passiert, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann?

Bei Nichtermittlung des Fahrers wird meist eine Fahrtenbuchauflage gegen den Halter des Fahrzeugs verhängt. Keinesfalls zu empfehlen ist die Benennung eines falschen Fahrers, weil dieses nicht nur die Strafverfolgung durch einen Staatsanwalt nach sich ziehen kann, sondern auch leicht durch ein Sachverständigengutachten vor Gericht widerlegt wird.

Aufschlussreiches rund um die Rechtsschutzversicherung

Ein Bußgeldverfahren ist nicht billig. Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen sind bei Bußgeldverfahren üblicherweise „mit im Boot“ und übernehmen sämtliche Kosten des Verfahrens. Der Deckungsschutz reicht von den Auslagen der Bußgeldstelle bis zu Kosten für Gericht, Sachverständige und den Anwalt. In jedem Fall sollte vorsichtshalber vorab eine Kostendeckungsanfrage bei der Versicherung durchgeführt werden, damit es nicht zu einem ungewollten Kostenrisiko kommt. Auch die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers muss von vornherein berücksichtigt werden, um die eigenen Kosten vorher genau einschätzen zu können.

Kann ich nachträglich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen?

Stellen Sie sich vor, Sie wurden geblitzt und merken, dass Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Da Ihnen klar ist, dass es jetzt teuer wird und sie dem Punktelimit verdächtig nahe kommen, stellt sich Ihnen die Frage nach einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die den Fall versichert, obwohl er ja schon passiert ist. Die allermeisten Versicherungen decken nur Fälle, die während der laufenden Versicherungszeit vorgefallen sind. Neuerdings gibt es allerdings eine Rechtsschutzversicherung, die Ihnen einen rückwirkenden Schutz zur Verfügung stellt. Diese spezielle, etwas teurere Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist eigens für Mandanten, die zum Tatzeitpunkt noch keine Rechtsschutzversicherung hatten.

Fahrerlaubnis auf Probe, wann gibt es eine Verlängerung?

Begehen Führerschein-Neulinge Ordnungswidrigkeiten, die als sogenannter A-Verstoß deklariert werden oder begehen zwei B-Verstöße, ist eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre vorgesehen.

§ 2a Abs. 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) besagt:

(2a) 1Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. 2Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat. [Quelle StVG]

Wie lange dauert die Verlängerung der Probezeit?

Wenn Sie als Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen haben, sieht das Verkehrsgesetz die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre vor. Die Probezeit dauert dann insgesamt vier Jahre.